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§10 Datenschutz, Datensicherung und Übermittlung von Daten (Verschwiegenheit)
- Die Vertragspartner verpflichten sich über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten stillschweigen zu wahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten haben die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
- Als vertraulich gelten Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen mit der schriftlichen Erklärung an den Empfänger übergeben werden, daß dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe oder einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen.
- Wecos GbR ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Ferner verpflichtet sich Wecos GbR keine persönlichen Daten des Kunden ohne seine Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.
- Bedient sich Wecos GbR Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste, ist Wecos GbR berechtigt, die Kundendaten im notwendigem Umfang offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Auftrages erforderlich ist. Der Kunde wird über die eventuelle Notwendigkeit der Offenlegung seiner Daten unterrichtet.
- Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten als Sicherungskopie bei Wecos GbR kopiert und archiviert und evtl. über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so verpflichtet sich Wecos GbR unveröffentlichte Daten vertraulich und gegenüber Dritten unzugänglich aufzubewahren.
- Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören oder zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
- Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Wecos GbR zu übermitteln. Des weiteren kommt §15(9) dieser AGB zu tragen.
- Die von Wecos GbR benutzen Softwareprogramme zur Abwehr von Viren oder zum Schutz durch Zugriffe unbefugter Dritter wird nach bestem Wissen und Gewissen sowie durch stets aktuelle Software so hoch wie möglich gehalten. Garantie für die Sicherheit kann von Wecos GbR jedoch nicht übernommen werden. Für den Fall eines Virenbefalls gilt §15(12) dieser AGB.
- Werden im Rahmen eines Auftrages Arbeiten am Rechner (sowohl Hard- als auch Softwarearbeiten) und/oder an den Peripheriegeräten des Kunden übernommen, so verpflichtet sich der Kunde für eine zuvorgehende Sicherung der Datenbestände Sorge zu tragen. Bei eventuellem Datenverlust gilt §15(6) dieser AGB.
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