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§2 Zustandekommen eines Vertrages / Vertragsgegenstand
- Die an Wecos GbR erteilten Aufträge gliedern sich, je nach Vertragsumfang, in Konzeption und Erstellung von Internetpräsentationen einerseits und EDV-Serviceleistungen andererseits. Für beide Bereiche werden, sofern nicht anders vereinbart, eigene Verträge geschlossen, auch wenn der Kunde beide Bereiche in Anspruch nimmt.
- Dienstleistungsverträge oder Dienstleistungsvereinbarungen werden in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und der Wecos GbR auf der Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs geschlossen.
- Vom Kunden vorgenommene, inhaltliche Änderungen der Leistungsbeschreibung, auf der ein Angebot basiert, bedürfen bei Auftragserteilung der schriftlichen Bestätigung seitens der Wecos GbR. Gegebenenfalls erfordert eine geänderte Leistungsbeschreibung eine Angebotsneufassung durch die Wecos GbR.
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