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§4 Sonderleistungen, Zusatzleistungen, Sonderwünsche, Nebenkosten
- Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungen der Leistungsvorgabe sowie Sonderwünsche, Umarbeiten oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluß ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden ausgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde und diese Zusatzleistungen bestätigt hat.
- Der Kunde erstattet Wecos GbR alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden nachgewiesene Nebenkosten, z.B. für Telefonate, und Kosten für notwendige Reisen einschließlich Übernachtung. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Autospesen werden als Wegpauschale, deren Betrag im Angebot beziffert ist, in Rechnung gestellt. Die Vertragspartner stimmen erforderliche Reisen, Transportmittel und Termine ab.
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