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§6 Drittanbieter/Leistungen der Drittanbieter
- Erfordert die Vertragserfüllung den Zugriff auf Fremdleistungen wird der Kunde von Wecos GbR darauf hingewiesen.
- zu Fremdleistungen zählen unter anderen:
- Einkauf von Hard– und Software.
- Vergabe von Dienstleistungs– und Werkverträgen an Dritte.
- Vermittlung eines Zugangs zum Internet (Domains, Subdomains,...) bei einem Drittanbieter.
- Die zur Auftragserfüllung notwendige Inanspruchnahme von Fremdleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Entsprechende Fremdleistungen werden im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung erworben. Der Kunde verpflichtet sich, Wecos GbR dafür entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Werden im Zusammenhang mit einem Auftrag Leistungen Dritter in Anspruch genommen gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters.
- Wecos GbR ist berechtigt mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
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