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§8 Zahlungsverzug
- Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus dem §7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.
- Bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges kann Wecos GbR nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
- Wecos ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, gleich welcher Art, wegen Zahlungsverzuges behält sich die Wecos GbR vor. Für Zahlungserinnerungen wird ein pauschaler Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 DM/Mahnung erhoben.
- Werden die Zahlungsbedingungen für eine Dauer von 30 Tagen nicht eingehalten, stellt der Kunde seine Zahlungen ein, oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellt, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Wecos GbR sofort fällig und zahlbar. Weitere Lieferungen und Leistungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten, wobei weitergehende Ansprüche unberührt bleiben.
- Bei Zahlungsrückständen für Homepagedesign-Aufträge ist Wecos GbR darüber hinaus berechtigt, die Homepage vom Webspace zu entfernen (kein Internetzugang zur Homepage). Schadenersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit der Webpräsentation lassen sich daraus für den Kunden nicht ableiten. Für das erneute Einbringen der Homepagedaten auf dem Webspace wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Vertragswertes erhoben.
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