AGB der wecos GbR

Unter www.wecos.net werden Ihnen Leistungen aus dem Webdesign- und Computerservicebereich angeboten.
Die folgende AGB betrifft beide Bereiche.
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Im oberen Bereich können Sie zu den einzelenen Punkten der AGB der wecos GbR springen.



§1      Geltung der AGB 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle einmaligen und  fortlaufenden Dienst- und Supportleistungen, Angebote und Verträge der Carsten und Claudia Elsner Web - Design und Computerservice GbR, im folgenden "Wecos GbR" genannt. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde/Auftraggeber, im folgenden "Kunde" genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.
  4. Die Bekanntgabe der AGB der Wecos GbR erfolgt auf den Seiten der Wecos GbR unter der Adresse: http:\\www.wecos.net
  5. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Bei fristgemäßem Widerspruch des Kunden kann Wecos GbR abweichend von §12 dieser AGB binnen 3 Wochen kündigen. Nimmt Wecos GbR diese Möglichkeit nicht wahr, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, erhält der Kunde die Möglichkeit zur Kündigung nach §12(5) dieser AGB.

§2     Zustandekommen eines Vertrages / Vertragsgegenstand

  1. Die an Wecos GbR erteilten Aufträge gliedern sich, je nach Vertragsumfang, in Konzeption und Erstellung von Internetpräsentationen einerseits und EDV-Serviceleistungen andererseits. Für beide Bereiche werden, sofern nicht anders vereinbart, eigene Verträge geschlossen, auch wenn der Kunde beide Bereiche in Anspruch nimmt.
  2. Dienstleistungsverträge oder Dienstleistungsvereinbarungen werden in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und der Wecos GbR auf der Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs geschlossen.
  3. Vom Kunden vorgenommene, inhaltliche Änderungen der Leistungsbeschreibung, auf der ein Angebot basiert, bedürfen bei Auftragserteilung der schriftlichen Bestätigung seitens der Wecos GbR. Gegebenenfalls erfordert eine geänderte Leistungsbeschreibung eine Angebotsneufassung durch die Wecos GbR.

§3     Servicebeschreibung ((Dienst-) Leistungsumfang / Durchführung)

  1.  Beschaffenheit und Umfang der Support- und Serviceleistungen werden individuell angepaßt und vertraglich anhand der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel festgelegt. Es erfolgt eine protokollarische Festlegung der zu erbringenden Leistungen und deren Umfang. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen.
  2. Allgemeine Leistungsbeschreibungen der Wecos GbR können online im Internet unter folgender Homepageadresse eingesehen werden: http://www.wecos.net
  3. Erbringt Wecos GbR entgeltfreie Dienstleistungen, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.
  4. Soweit beim Kunden ein System- oder Applikationsbetreuer vorhanden ist, hat dieser Wecos GbR bei der Erbringung der Service- und Supportleistungen zu unterstützen. Ebenso stellt der Kunde alle für die Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

§4     Sonderleistungen, Zusatzleistungen, Sonderwünsche, Nebenkosten

  1. Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungen der Leistungsvorgabe sowie Sonderwünsche, Umarbeiten oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluß ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden ausgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde und diese Zusatzleistungen bestätigt hat.
  2. Der Kunde erstattet Wecos GbR alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden nachgewiesene Nebenkosten, z.B. für Telefonate, und Kosten für notwendige Reisen einschließlich Übernachtung. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Autospesen werden als Wegpauschale, deren Betrag im Angebot beziffert ist, in Rechnung gestellt. Die Vertragspartner stimmen erforderliche Reisen, Transportmittel und Termine ab.
            

§5     Suchmaschineneintrag und Internetrecherche

  1. Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.
  2. Werden im Auftrag des Kunden Internet-Recherchearbeiten ausgeführt so ist dem Kunden bekannt, daß Wecos GbR auf die im Internet erhältlichen Informationen und Daten grundsätzlich keinen Einfluß hat. Eine Prüfungspflicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Freiheit von Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter etc. der aus dem Internet erhältlichen Informationen obliegt dem Kunden. Es gilt der Haftungsausschluß laut §15(16) dieser AGB.
           

§6     Drittanbieter/Leistungen der Drittanbieter

  1. Erfordert die Vertragserfüllung den Zugriff auf Fremdleistungen wird der Kunde von Wecos GbR darauf hingewiesen.
  2. zu Fremdleistungen zählen unter anderen:
    1. Einkauf von Hard– und Software.
    2. Vergabe von Dienstleistungs– und Werkverträgen an Dritte.
    3. Vermittlung eines Zugangs zum Internet (Domains, Subdomains,...) bei einem Drittanbieter.
  3. Die zur Auftragserfüllung notwendige Inanspruchnahme von Fremdleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Entsprechende Fremdleistungen werden im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung erworben. Der Kunde verpflichtet sich, Wecos GbR dafür entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  4. Werden im Zusammenhang mit einem Auftrag Leistungen Dritter in Anspruch genommen gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters.
  5. Wecos GbR ist berechtigt mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
          

§7     Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Angebote und Preisangaben sind – auch in Prospekten, Anzeigen etc.- freibleibend und unverbindlich und verstehen sich als Barpreise und enthalten die Mehrwertsteuer zum gültigen Satz.
  2. Die Preislisten der Wecos GbR sind online im Internet unter http://www.wecos.net einzusehen.
  3. Einzelverträgen werden die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bzw. der Auftragsunterzeichnung geltenden Preise zugrunde gelegt. Die Rechnungsbeträge sind, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung, oder spätestens bis zum auf der Rechnung ausgewiesenem Zeitpunkt, ohne Abzug und in voller Höhe, zahlbar. Werden Einzelaufträge nach Aufwand und mit Festlegung von Kostenlimiten vereinbart, erfordert das Erreichen dieser, eine erneute Vereinbarung für die Erbringung der Leistungen.
  4. Bei Daueraufträgen für Support- und Serviceleistungen nach §12(1) dieser AGB gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bzw. der Auftragsunterzeichnung für die Dauer des Vertrages, jedoch maximal für 1 Jahr. Wecos GbR benachrichtigt den Kunden über mögliche Preistarifänderungen spätestens 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Vertragszeitraums. Wird diesen innerhalb von 14 Tagen nicht schriftlich widersprochen, bilden die neuen Tarife bei Vertragsverlängerung die Grundlage des Vertrages. Der Kunde hat bei Widerspruch das Recht zur Vertragsumgestaltung bzw. zur Kündigung nach §12(5) dieser AGB. Die Abrechnung erfolgt, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, per Überweisung auf ein dem Kunden genanntes Konto im monatlichen Turnus jeweils zum Monatsersten und für einen Monat im Voraus.
  5. Bei Festlegung von Kostenlimiten für Daueraufträge werden die über die Grundgebühr hinaus anfallenden Kosten, nach Benachrichtigung des Kunden im Folgemonat im Rechnung gestellt bzw. mit dem Folgemonat verrechnet.
  6. Die Behebung von Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, vorschriftswidrige Installation, Eingriffe von nicht berechtigten Personen und durch andere äußere Einwirkung wie Feuer, Blitzschlag, Wasser, Schmutz, Diebstahl und dergleichen verursacht werden, ist im Pauschalpreis nicht enthalten und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  7. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Wecos GbR ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vertraglich zu vereinbaren, sofern ein Auftrag sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, eine finanzielle Vorleistung seitens der Wecos GbR erfordert und/oder eine umfangreiche Konzeption beinhaltet.
  8. Wecos GbR stellt keinen eigenen Zugang zum Internet zur Verfügung. Der Kunde ist daher für seinen Zugang selbst verantwortlich und auch für die dadurch auftretenden Kosten.
  9. Kostenvoranschläge basieren auf der Grundlage der Leistungsvorgabe des Kunden, sind unverbindlich, und können bei einer späteren Auftragserteilung oder Rechnungsstellung um bis zu 20% über- bzw. unterschritten werden. Der Kunde wird über eventuelle Preisänderungen benachrichtigt, und hat die Möglichkeit bei einer Kostenerhöhung die mehr als 20% beträgt, ausgenommen sie resultiert aus den Änderungen der Leistungsvorgaben des Kunden nach §4(1) dieser AGB, zum Rücktritt vom Vertrag, zur Vertragsneugestaltung oder zur Minderung des endgültigen Umfangs. Wird vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, werden bis zur Kündigung in Anspruch genommene Leistungen kostenpflichtig.
  10. Bei Verrechnung nach Stundensätzen werden begonnene ¼ Stunden voll berechnet.
  11. Die Kosten für die Versendung von Vorlagen, Daten und sonstigen auftragsbedingten Unterlagen trägt der Kunde.
  12. Die von Wecos GbR erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages in ihrem Eigentum.
  13. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Wecos GbR über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von Wecos GbR.
            

§8     Zahlungsverzug

  1. Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus dem §7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.
  2. Bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges kann Wecos GbR nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
  3. Wecos ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, gleich welcher Art, wegen Zahlungsverzuges behält sich die Wecos GbR vor. Für Zahlungserinnerungen wird ein pauschaler Mahnkostenbetrag in Höhe von 3,00 €/Mahnung erhoben.
  4. Werden die Zahlungsbedingungen für eine Dauer von 30 Tagen nicht eingehalten, stellt der Kunde seine Zahlungen ein, oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellt, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Wecos GbR sofort fällig und zahlbar. Weitere Lieferungen und Leistungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten, wobei weitergehende Ansprüche unberührt bleiben.
  5. Bei Zahlungsrückständen für Homepagedesign-Aufträge ist Wecos GbR darüber hinaus berechtigt, die Homepage vom Webspace zu entfernen (kein Internetzugang zur Homepage). Schadenersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit der Webpräsentation lassen sich daraus für den Kunden nicht ableiten. Für das erneute Einbringen der Homepagedaten auf dem Webspace wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Vertragswertes erhoben.
            

§9     Veröffentlichte Inhalte, Lizenz-, Urheber-, Nutzrechte etc.

  1. Der Kunde versichert, daß er im Besitz der Lizenzrechte, der zu installierenden Software ist, für Urheberrechtsverletzungen ist der Kunde verantwortlich. Entsprechende Pflichterfüllung obliegt dem Kunden. Bei Verstoß gegen Lizenzrechte gilt §15(18) und §15(19) dieser AGB.
  2. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.
  3. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Präsentationen selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, daß die Inhalte nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Wecos GbR lehnt grundsätzlich Aufträge ab die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonstwie gegen geltendes Recht verstoßen. Wird nach Vertragsabschluß bekannt, daß die Inhalte gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen kommen §15(18) und §15(19) dieser AGB zu tragen und Wecos GbR behält sich das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, wobei erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.
  4. Der Kunde versichert des weiteren, daß alle Unterlagen und Materialien (Bild- Ton- und Textmaterial) nicht dem Datenschutz unterliegen, und daß keine Urheberrechte Dritter (durch deren Verarbeitung und Veröffentlichung) verletzt werden. Weiterhin trägt der Kunde Sorge dafür, daß durch seine Unterlagen weder Wettbewerbsrecht noch anderes geltendes Recht verletzt wird. Sofern Vorlagen mit einem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzen wir ebenfalls voraus, daß der Kunde das Einverständnis des Urhebers besitzt. Wecos GbR übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Für den Fall eines Verstoßes gelten insbesondere §15(18) und §15(19) dieser AGB.
  5. Wird Wecos GbR wegen der Verletzung von Urheber- bzw. sonstiger Rechten Dritter an von Wecos GbR erstellten Präsentationen, Bildern, Texten belangt oder in Anspruch genommen oder droht eine Inanspruchnahme, so ist Wecos GbR berechtigt, die betroffenen Elemente so abzuändern oder zu ersetzen, daß Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden. Der Kunde stellt Wecos GbR von allen Ansprüchen frei, welche aus Urheberrechts- oder Eigentumsverletzungen durch in der Präsentation des Kunden veröffentlichte Inhalte oder sonstiger rechtswidriger Inhalte geltend gemacht werden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet Wecos GbR die hierbei entstandenen gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung laut §15(19) dieser AGB zu erstatten.
  6. Für alle durch Ideen und Erstellung der Wecos GbR entstandene Präsentationen und Präsentationsinhalte, gleich welcher Art, sowie alle sonstigen gestalterischen und programmiertechnischen Leistungen und Entwicklungen überträgt Wecos GbR dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Eigentums- und Urheberrechte damit auch Vervielfätigungsrechte verbleiben bei Wecos GbR. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für die Verwendung an den vorgesehenen Präsentationen und Präsentationsinhalten, sowie allen sonstigen gestalterischen und programmiertechnischen Leistungen und Entwicklungen übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Nach schriftlicher Vereinbarung können die Vervielfältigungsrechte (Verwertungsrechte) dem Kunden überlassen werden. Jegliche Übertragung der Eigentums- und Urheberrechte an den Kunden bedarf eines gesonderten Kaufvertrages.
  7. Sollte die Zustimmung von Wecos GbR zur Verbreitung an einen Dritten vorliegen, so müssen alle Kopien unsere Original-Schutzvermerke tragen.
  8. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung für Entwurfsleistungen. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  9. Wecos GbR hat das Recht, in den veröffentlichten Präsentationen und Präsentationsinhalte, sowie alle sonstigen gestalterischen und programmiertechnischen Leistungen und Entwicklungen, genannt zu werden Dieses schließt auch den Einbau eines Links auf der Homepageseite des Kunden, welcher auf die Homepage der Wecos GbR verweist ein. Wecos GbR ist berechtigt, jede von ihr erstellte Präsentationen, sowie sonstige Dienstleistungen als Referenz zu benennen und Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für unsere Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
            

§10     Datenschutz, Datensicherung und Übermittlung von Daten (Verschwiegenheit)

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten stillschweigen zu wahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten haben die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
  2. Als vertraulich gelten Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen mit der schriftlichen Erklärung an den Empfänger übergeben werden, daß dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe oder einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen.
  3. Wecos GbR ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Ferner verpflichtet sich Wecos GbR keine persönlichen Daten des Kunden ohne seine Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.
  4. Bedient sich Wecos GbR Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste, ist Wecos GbR berechtigt, die Kundendaten im notwendigem Umfang offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Auftrages erforderlich ist. Der Kunde wird über die eventuelle Notwendigkeit der Offenlegung seiner Daten unterrichtet.
  5. Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten als Sicherungskopie bei Wecos GbR kopiert und archiviert und evtl. über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so verpflichtet sich Wecos GbR unveröffentlichte Daten vertraulich und gegenüber Dritten unzugänglich aufzubewahren.
  6. Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören oder zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
  7. Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Wecos GbR zu übermitteln. Des weiteren kommt §15(9) dieser AGB zu tragen.
  8. Die von Wecos GbR benutzen Softwareprogramme zur Abwehr von Viren oder zum Schutz durch Zugriffe unbefugter Dritter wird nach bestem Wissen und Gewissen sowie durch stets aktuelle Software so hoch wie möglich gehalten. Garantie für die Sicherheit kann von Wecos GbR jedoch nicht übernommen werden. Für den Fall eines Virenbefalls gilt §15(12) dieser AGB.
  9. Werden im Rahmen eines Auftrages Arbeiten am Rechner (sowohl Hard- als auch Softwarearbeiten) und/oder an den Peripheriegeräten des Kunden übernommen, so verpflichtet sich der Kunde für eine zuvorgehende Sicherung der Datenbestände Sorge zu tragen. Bei eventuellem Datenverlust gilt §15(6) dieser AGB.
            

§11     Liefer- und Leistungsfristen

  1. Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen bedürfen zur ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der Wecos GbR. Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch schriftliche Zusage als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Werden durch das Verschulden der Wecos GbR Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen nicht eingehalten, so ist der Kunde, sofern nach einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Kunden nicht erbracht wird, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Preisminderung im angemessenem Rahmen berechtigt. Ein Lieferverzug tritt nicht ein, wenn die Bonität des Käufers Anlaß zur Rückhaltung von Lieferungen gibt.
  3. Die Einhaltung der Erfüllungstermine ist durch eine termingerechte, vollständige und der Leistungsbeschreibung entsprechende Zurverfügungstellung aller notwendigen Unterlagen und sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Mittel durch den Kunden möglich. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen oder notwendiger Mittel entstehen gehen zu Lasten des Kunden. Für den Fall der Lieferverzögerung aus genanntem Grund gilt §15(13) dieser AGB.
  4. Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom usw., sowie unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unser beauftragter Drittfirmen stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Kunden sind wir berechtigt, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern. Der Kunde als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.
            

§12     Vertragsdauer / Kündigung

  1. Daueraufträge für Service- und Supportleistungen werden für einen Zeitraum von mindestens einem Monat geschlossen jedoch maximal einem Jahr. Eine Vertragsverlängerung erfolgt automatisch nach Ablauf des Vertragszeitraums, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, wobei der Kunde die Möglichkeit besitzt dieser spätestens 14 Tage vor Ablauf des Vertragszeitraums in schriftlicher Form zu widersprechen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch so verlängert sich der Vertrag um den vorher vereinbarten Zeitraum. Der Vertrag erneuert sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch jeweils um den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
  2. Vorausbezahlte Beträge werden bei vorzeitiger Kündigung für nicht erfüllte Leistungen zurückgezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Auftragswertes wird erhoben, falls nicht anderes vertraglich festgelegt.
  3. Für Einzelaufträge gelten die vertraglich festgelegten Vertragsdauer– und Kündigungsmodalitäten.
  4. Eine Kündigung kann postalisch bzw. bei Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per e–mail erfolgen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf eine Kündigung einer schriftlichen Bestätigung seitens der Wecos GbR.
  5. Entstehen für den Kunden auf Grund von Änderungen in diesen AGB bzw. in den Preislisten der Wecos GbR Nachteile, hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungshinweise das Recht zur fristlosen Kündigung. Die Zahlungspflicht für bis zum Kündigungstermin erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt.
  6. Widerrufsrecht: Vereinbarungen können innerhalb von 10 Tagen per Post, Fax oder signierter Email widerrufen werden.
  7. Stornierungen bzw. nicht fristgerechte Kündigungen von Aufträgen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Wecos GbR möglich. Ist Wecos GbR mit einem Storno bzw. einer nicht fristgerechten Kündigung einverstanden, so wird neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,5% des Auftragswertes oder in der im Einzelauftrag festgelegten Höhe berechnet.
            

§13     Abnahme

  1. Die erbrachten Leistungen bedürfen bei der Übernahme durch den Kunden einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert Wecos GbR innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe an den Kunden schriftlich zu melden. Gelingt Wecos GbR eine Nachbesserung nicht, kann der Kunde unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises in angemessener Höhe verlangen, wenn Wecos GbR eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer Frist von mindestens einer Woche gegeben wurde. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Frist gelten erbrachten Leistungen als abgenommen.
  2. Durchgeführte Nachbesserungen oder Mängelbeseitigungen sind von Wecos GbR zu protokollieren und vom Kunden abzunehmen.
  3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware nicht, oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Wecos GbR berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Wecos GbR 50% des vereinbarten, der Bestellung oder des Auftrags zugrundeliegenden Vertragspreises verlangen.
  4. Die Auslieferung aller WebSeiten und ihrer Bestandteile durch Wecos GbR erfolgt durch Upload auf den WebServer des Kunden. Ist die Auslieferung der WebSeiten und ihrer Bestandteile durch Wecos GbR durch Upload auf den WebServer des Kunden nicht möglich oder ist anderes vereinbart, erfolgt die Auslieferung gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden per E-Mail als angehängtes ZIP-File, auf CD-ROM oder Diskette.
            

§14     Gewährleistung

  1. Auf Dienstleistungen wird eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Liefertag gewährt, sofern der Kunde den Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit selbst verschuldet hat. Bei Ansprüchen des Kunden aus Garantie oder Mängelhaftung ist Wecos GbR zur Nachbesserung berechtigt. Die Ansprüche des Vertragspartners auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung sind ausgeschlossen. Schlägt auch mehrfache Nachbesserung fehl, kann der Kunde wahlweise von seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
  2. Obwohl Wecos GbR größte Sorgfalt bei der Erstellung der Webseiten walten läßt, kann aufgrund der nahezu unbegrenzten Variationsmöglichkeiten zwischen Browser, Bildschirmauflösung und Farbtiefe, keine Garantie für korrekte Darstellung der Webseiten übernommen werden. Der Kunde stellt Wecos GbR von jeglichen Ansprüchen frei.
  3. Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde die von Wecos GbR erstellen Präsentationen umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Dienstleistungen im Hard– und Softwarebereich sofern die Mängel, auf Bedienungsfehler oder unsachgemäßer bzw. mutwilliger Einwirkung auf die Hardware, Rechner- oder Netzwerkkonfiguration zurückzuführen sind.
  4. Vor der Erbringung von Konfigurationsleistungen bzw. Beratung hat der Kunde alle von ihm bis dahin genutzten und benötigten Programme und insbesondere Dateien in eigener Verantwortung auf Sicherungskopien vor Verlust zu schützen. Es gilt Haftungsausschluß laut §15(6). Es wird keine Garantie oder Gewähr dafür übernommen, daß bestehende Rechnerkonfigurationen beim Kunden aufgrund der Einrichtung, des Zuganges und/oder der Installation hierfür notwendiger Programme oder Treiber in der vorher vom Kunden eingerichteten Form bestehen bleiben.
  5. Erkennbare Mängel und Schäden sind der Wecos GbR unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat Wecos GbR die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind Wecos GbR alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
  6. Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Kunden als Vorlage gelieferte Inhalte, besteht seitens der Wecos GbR nicht.
  7. Bei der Beantragung und Zuteilung von Webspace und Domainnamen fungiert Wecos GbR lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und einer Organisation zur Webspace– und/oder Domainvergabe. Wecos GbR kann keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Registrierung der vom Kunden beantragten Domainnamen sowie die wunschgemäße Zurverfügungstellung von Webspace gewährleisten. Wecos GbR verweist ausdrücklich auf die AGB bzw. Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Webhosters / Providers.
  8. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, daß die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Wecos GbR verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Wecos GbR aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.
            

§15     Haftung und Schadensersatzanspruch

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Wecos GbR als auch gegenüber der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Wecos GbR ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von Wecos GbR zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Wecos GbR haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Haftung und Schadensersatzansprüche für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sind auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung ist im übrigen insoweit ausgeschlossen, als Versicherungsschutz des Kunden besteht.
  3. Wecos GbR haftet nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Dienste und Leistungen von Wecos GbR erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen im besonderen behördliche Anordnungen, Ausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Wecos GbR.
  5. Wecos GbR übernimmt keine Haftung für aus der im Auftrag des Kunden durchgeführten Installationen von Software und/oder Treibern, sowie für Folgeschäden, die aus dem Einbau oder Umbau von Hardware resultieren, sofern Wecos GbR nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Für eine Beseitigung von Folgeschäden wird eine zumutbare Frist zwischen dem Kunden und Wecos GbR vereinbart.
  6. Der Kunde ist zu einer Datensicherung vor der Inanspruchnahme der Dienste der Wecos GbR verpflichtet. Konfigurationsleistungen bzw. Beratungen schließen jede Haftung für Datenverlust beim Kunden aus, es sei denn, daß Wecos GbR deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  7. Wecos GbR verpflichtet sich vom Kunden überlassene Vorlagen, Originale und Muster sorgfältig zu behandeln. Wecos GbR haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  8. Bei Schaden und/oder Datenverlust, der durch fehlerhafte, von Wecos GbR erstellte Software verursacht wurde, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ausgenommen Wecos GbR handelt bewiesener Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  9. Für den Verlust von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art, in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern auf dem postalischen bzw. digitalem Weg, oder aufgrund höherer Gewalt oder Zugriff durch Dritte, der durch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nicht abgewendet werden kann, haftet Wecos GbR nicht.
  10. Wecos GbR haftet nicht für die Leistungen der beauftragten Drittanbieter, sofern diese Fremdleistungen in Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben worden sind. Für die Funktionalität jeglicher über einen Drittanbieter erworbener Soft– und Hardware kann Wecos GbR ebenso keine Haftung übernehmen.
  11. Für mangelnde fotografische oder grafische Qualität des gelieferten Materials (Fotos, Grafiken, Dias etc.) sowie für eine mangelhafte Qualität der gelieferten Vorlagen in digitaler Form haftet der Kunde selbst.
  12. Wecos GbR prüft Datenträger, insbesondere Disketten, vor der Übergabe an den Kunden mittels aktueller Virenscanner auf Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Kunden durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten und -CDs, Daten-CDs oder sonstigen Datenträgern kann keinerlei Haftung übernommen werden.
  13. Stellt der Kunde benötigte Vorlagen für die Präsentation nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für Wecos GbR jegliche Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Für eventuelle Schäden, die sich aus einer solchen Verzögerung für den Kunden ergeben, haftet Wecos GbR nicht.
  14. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder fertiggestellten Präsentationen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder fertiggestellten Präsentationen entfällt jede Haftung von Wecos GbR.
  15. Für aus der Nichtverfügbarkeit von Domainnamen bzw. Webhostbereiches entstehenden Schäden/Folgekosten übernimmt Wecos GbR keine Haftung. Ebenso übernimmt Wecos GbR keine Haftung für Störungen und Unregelmäßigkeiten, die auf den Provider zurückzuführen sind.
  16. Wecos GbR kann im Rahmen von Internet–Rechercharbeiten für die aus dem Internet erhältlichen Informationen und Daten nicht haftbar gemacht werden und distanziert sich ausdrücklich von jeglichen Inhalten und Gestaltungsformen der dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten aus dem Internet. Ebenso wenig haftet Wecos GbR dafür, daß die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
  17. Der Kunde haftet für alle Schäden, die Wecos GbR und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von Wecos GbR durch ihn oder seinen Mitarbeitern und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachten Gegenständen entstehen. Diese Haftung umfaßt auch Mangelfolgeschäden.
  18. Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von Wecos GbR und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Wecos GbR entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Für Verstöße gegen §9(1) (Lizenzbestimmungen), §9(3) (Inhalte) und/oder §9(4) (Urheberrechte) dieser AGB haftet der Kunde.
  19. Sollten Dritte Wecos GbR wegen möglicher Rechtsverstöße belangen, die aus der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Wecos GbR resultieren, verpflichtet sich der Kunde, Wecos GbR von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Wecos GbR die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
            

§16     Schufa Klausel

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, daß Wecos GbR bei der für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Kunden zuständigen SchufaGesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholt. Wecos GbR ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann Wecos GbR hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Wecos GbR, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
            

§17     Besonderes / Schlußbestimmungen

  1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

§18     Gerichtsstand

  1. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt der Sitz der Wecos GbR als Erfüllungsort für Service- und Supportleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt als Gerichtsstand Braunschweig.